Das Staatstheater Mainz hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der Land und Stadt zu gleichen Teilen als Gesellschafter beteiligt sind. Gesetzlich vorgeschrieben sind zwei Organe, nämlich die Geschäftsführung, bestehend aus Intendant und kaufmännischem Direktor, und der Aufsichtsrat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat wechselt jährlich zwischen der Kulturministerin und dem Oberbürgermeister. Weitgehend unbekannt ist das dritte satzungsmäßige Organ: der Theaterbeirat.

Sprachrohr des Publikums

Dieser hat die Aufgabe, den Intendanten zu beraten, insbesondere bei der Spielplangestaltung und in anderen künstlerischen Fragen. Der Theaterbeirat fungiert dabei als Sprachrohr des kunstsinnigen Publikums. Vor der Bestellung bzw. Vertragsverlängerung des Intendanten und des kaufmännischen Direktors durch den Aufsichtsrat hat der Theaterbeirat sein Votum abzugeben. Auch bei Veränderungen der Eintrittspreise muss der Beirat angehört werden. Die Mitglieder des Theaterbeirats werden zur Hälfte vom Land und zur anderen Hälfte von der Stadt Mainz berufen. Die von der Stadt Mainz zu entsendenden Beiratsmitglieder werden vom Stadtrat nach den für Ausschüsse geltenden Regeln bestimmt.

Mitglieder des Theaterbeirats

Dem Theaterbeirat gehören im Jahre 2014 folgende Personen an:

  • Dr. Wolfgang Litzenburger als Vorsitzender
  • Sigrid Michaelis als stellvertretende Vorsitzende
  • Dr. Harald Augter
  • Katharina Binz
  • Rainer Brenner
  • Dr. Michael Coridaß
  • Dr. Gerd Eckhardt
  • Professor Claudia Eder
  • Beate Derr
  • Dr. Brian Huck
  • Hiltrud Jessen
  • Elisabeth Kilali
  • Professor Dr. Friedemann Kreuder
  • Georg Kretkowski
  • Marianne Kunkel
  • Till Rehberg
  • Rainer Schochow
  • Sissi Westrich

Außerdem gehören dem Theaterbeirat beratend zwei von den Theatermitarbeitern bestimmte Personen an. wl, 6.2.2014